Mit Unterstützung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag wurde am 2. August 2000 das Gesetz zur Gründung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft verabschiedet. Dies war ein rechtlicher und moralischer Meilenstein, um ehemaligen Zwangsarbeiter:innen und anderen vom Unrecht des Nationalsozialismus Betroffenen individuelle humanitäre Zahlungen zu ermöglichen und die Erinnerung an das ihnen zugefügte Unrecht für kommende Generationen wachzuhalten.