Donnerstag, 11. Februar 2021

Intersektionalität: Analyse und Sichtbarmachung von Benachteiligung im Recht

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Ein Vortrag von Maryam Kamil Abdulsalam

Weitere Informationen zum Vortrag:

In den 70er Jahren kam es in den USA zu einem arbeitsrechtlichen Prozess, in dem Schwarze Arbeiterinnen behaupteten, aus der Überschneidung von den betroffenen Merkmalen Geschlecht und „Rasse“ ergebe sich eine tiefere Beeinträchtigung, denn sie seien nicht ausschließlich aus Frauen und auch nicht ausschließlich als Schwarze diskriminiert worden.

Anstoß nehmend an diesem Verfahren entwickelte Kimberle Crenshaw das Konzept der Intersektionalität, das „die Mehrdimensionalität oder Verschränktheit von Diskriminierungen oder Identitäten“ beschreibt.

Die deutsche Rechtsdogmatik knüpft üblicherweise bei Ungleichbehandlungen an eines der in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Diskriminierungsmerkmale an und fragt anschließend, ob eine Ungleichbehandlung möglicherweise gerechtfertigt werden kann. Dementsprechend ist die Intersektionalität mit ihrem erweiterten Blick auf mehrere Merkmale und deren Überschneidung nicht ohne weiteres mit der üblichen Dogmatik zu vereinen. Dennoch hält dieses Konzept großen Mehrwehrt hinsichtlich der Analyse und Sichtbarmachung von Benachteiligungen bereit.

Dies soll in diesem Vortrag vorgestellt und anhand des Beispiels der Kopftuchverbote, die üblicherweise Personen muslimischen Glaubens und ausschließlich Frauen treffen, reflektiert werden.

Mehr über Maryam Kamil Abdulsalam

Maryam Kamil Abdulsalam ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Sie forscht zu unterschiedlichen Themen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts und befasst sich, durch ihre Position als Vorstandsvorsitzende des Aktionsbündnisses muslimischer Frauen e.V. (AmF e.V.), auch mit den Themen Diskriminierung, Gleichstellung und Intersektionalität.

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Diversity im Hochschulkontext. Eine Vortragsreihe.
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DV
Diversity Vortragsreihe
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Do, 11. Februar 2021
17:00  – 18:30
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Vielfalt/ DiversityRassismus