Die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie "Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung" identifizierte institutionelle und organisatorische Diskriminierungsrisiken und wies auf vielfältige Aktivitäten zum Schutz vor Diskriminierung und zur Umsetzung von Diversity Management hin. Sie zeigte aber auch Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, Behinderung, Herkunft und Alter auf.
Doch was hat sich seit der Studie in den Verwaltungen geändert? Was sind aktuelle Zahlen und Ergebnisse? Welche Rolle spielt dabei der Stand der interkulturellen Öffnung?
Nachdem Johannes Kirsch vom Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen Diskriminierungsrisiken und Handlungsempfehlungen vorstellt, die aus der Studie hervorgehen, erläutert Nathalie Schlenzka von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aktuelle Daten und Fakten zu Diskriminierungsrisiken durch Behörden anhand ausgewählter Beispiele. Welche Forderungen sich aus den Diskriminierungserfahrungen an die Verwaltungen ergeben, erläutert Hartmut Reiners von der ARIC-NRW e.V., Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit.
Was sind Verpflichtungen zu Diskriminierungsschutz für Verwaltungen nach dem AGG und welche Ansätze zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes sowie von Vielfalt und Teilhabe sind erfolgsversprechend?
Der Runde Tisch ist eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts "VielfaltPlus" und richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus verschiedenen Verwaltungen.
Ihre Ansprechperson für Rückfragen: Sabrina Beckmann,
Telefon: 0231 288607-31, E-Mail: beckmann@multikulti-forum.de
Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.